Logo von Ergotherapiepraxis Silke Kowarsch Ergotherapiepraxis Silke Kowarsch

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Häufige Fragen

Definition Ergotherapie (DVE)

„Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
(Definition DVE)

Informationen zur Behandlung

Bei dem ersten Termin wird Ihre Therapeutin mit Ihnen gemeinsam schauen wo Ihre Defizite liegen. Das heißt, bei einem Schlaganfallpatienten guckt man sich zum Beispiel die Bewegungsfähigkeit des Rumpfes und der Arme und Hände an. Sind Sie nun dadurch in Ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt, das heißt Sie können sich durch eine rechtsseitige Lähmung Ihres Körpers Mahlzeiten nur noch eingeschränkt zubereiten, dann wird Ihre Therapeutin mit Ihnen daran arbeiten, indem Sie Ihnen Hilfsmittel vorstellt und bestimmte Bewegungen anbahnt und/oder mit Ihnen Kompensationsbewegungen erarbeitet. Haben Sie eine Depression schaut Ihre Therapeutin mit Ihnen gemeinsam, wie Sie sich eine sinnvolle Wochenstruktur aufbauen können. Durch handwerklich-kreative Arbeiten erleben Sie sich wieder selbstwirksam.

Muss ich zuzahlen?

Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel und zuzahlungspflichtig. Sie zahlen 10% der Gesamtkosten der Behandlung plus 10 € Verordnungsgebühr. Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Sie müssen pro Jahr insgesamt 2% Ihres jährlichen Bruttoeinkommens als Zuzahlung leisten. Übersteigt die Zuzahlung diesen Betrag können Sie sich befreien lassen. Bei chronisch Kranken verringert sich diese Grenze auf 1% des jährlichen Bruttoeinkommens. Dazu benötigen Sie zusätzlich eine Chronikerbescheinigung, die Ihr behandelnder Arzt ausstellt.

Wie kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Bewahren Sie alle Zuzahlungsquittungen auf. Diese benötigen Sie, um sich bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen. Für die Befreiung müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Diese benötigt alle Zuzahlungsquittungen, die Sie schon gezahlt haben. Sie können aber auch am Anfang des Jahres 2 bzw. 1% Ihres jährlichen Bruttoeinkommens an Ihre Krankenkasse zahlen und dann bekommen Sie für das ganze Jahr eine Zuzahlungsbefreiung. Wenden Sie sich in jedem Fall an Ihre Krankenkasse!

Was muß ich mitbringen?

Sie sollten zu Beginn der Behandlung eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie mitbringen. Dort steht alles drauf, was die Therapeutin wissen muß, um Sie zu behandeln. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse eine Befreiungskarte für das aktuelle Jahr für die Zuzahlungen haben, bringen Sie diese bitte auch mit. Alles Weitere bespricht Ihre Therapeutin in dem Erstgespräch mit Ihnen.

Öffnungszeiten & Termin vereinbaren

Die Praxis ist von 8:00 - 17:00 Uhr geöffnet. Rufen Sie uns an, schreiben uns eine E-Mail oder kontaktieren uns per Mobiltelefon/Whatsapp, um einen Termin zu vereinbaren. Wenn der Anrufbeantworter läuft, sind alle Therapeuten in der Behandlung. In solchen Fällen sprechen Sie einfach auf unseren AB, wir rufen dann zurück. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind natürlich nach Absprache möglich.

Hausbesuche

Sollte Ihr behandelnder Arzt Ihnen einen Hausbesuch verordnet haben, weil Sie nicht in die Praxis kommen können, sagen Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung. Gerne behandeln wir Sie auch bei Ihnen zu Hause.